Unser Gespräch mit Karsten Spitz-Fischer, Ansprechpartner von Altholstein, Tel. 0431-2402507, für die kirchlichen Friedhöfe, mail: ergibt nachfolgende Informationen:
Kirchliche Friedhöfe sind: Eichhof, Südfriedhof, Elmschenhagen, Holtenau und Pries.
Durch die Pröpstin Witt wurde ein Beschluss gefasst, dass die Nutzung der Gräber ohne zeitliche Beschränkung möglich ist und das Nutzungsrecht zweimal verlängert werden kann.
Auf www.friedhof-kiel.de ist alles nachzulesen:
Die Friedhöfe sollen umgestaltet werden, z.B. auf dem Eichhof ein Urnenfeld.
Ab 2021 gibt es keine Wahlgrabstätten mehr, sondern nur noch Reihengräber mit 1 Sarg und 1 Urne.
Wenn ein weiterer Sarg bestattet werden soll, muss ein nächstes freies Reihengrab gekauft werden, die Partner können folglich nicht zusammen bestattet werden.
Herr Spitz-Fischer empfiehlt aber, Einspruch zu erheben, um nach einer Lösung zu suchen.
Bei den Städtischen Friedhöfen, z.B. Nordfriedhof, hilft die Verwaltung weiter.