Weißt Du noch / wissen Sie noch …
wie das geht mit der Rücksichtnahme im öffentlichen Verkehrsraum in Kiel?
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Mehr Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen, heißt für die Verkehrsplaner auch:
Parkraum für Kraftfahrzeuge und Fahrräder in Nahbereichen zu Ärzten, Apotheken, Begegnungsstätten und Einkaufszentren zu schaffen.
Zu-Fußgehende wissen …
- Zu Fuß Gehende müssen die Gehwege benutzen und die Fahrbahn nur, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.
- Zu Fuß Gehende haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.
- Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichen-Anlagen stets zu benutzen. Bei einsetzendem ROT soll zügig auf die andere Fahrbahnseite weiter gegangen werden.
- In der Dunkelheit und bei Regenwetter sollte Kleidung getragen werden, die hell genug ist, um von fahrenden Verkehrsteilnehmenden erkannt zu werden.
- Reflektoren an der Kleidung erhöhen die Sichtbarkeit.
Kraftfahrzeugfahrende wissen …
auch bei Helligkeit sollten die Fahrzeugführenden immer Tagfahrlicht einschalten, um besser gesehen zu werden.
Parken ist unzulässig und rücksichtslos:
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
- bis zu 5 m von den Fahrbahnkanten, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
- vor Grundstücks-Ein- und -Ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber sowie an Bordsteinabsenkungen.
- beim Abbiegen müssen die Kraftfahrzeug-führenden besondere Vorsicht walten lassen.
- Regeln über das Verhalten auf Fahrradstraßen, Spielstraßen und in 30er-Zonen muß jeder Kraftfahrende unbedingt beachten.
- Radfahrende dürfen nur mit einem Mindestabstand von 1,5 m überholt werden.
Radfahrende wissen…
Telefonieren während der Radfahrt ist ebenso verboten wie beim Autofahren.
Zu Fuß Gehende sind die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist besondere Rücksicht zu nehmen und die Fußwege nicht als Radweg nutzen – schon gar nicht auf der falschen Fahrbahnseite.
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit Fahrrädern Gehwege benutzen
An Straßenquerungen mit und ohne Ampeln und an Zebrastreifen müssen Radfahrende absteigen und ihr Rad schieben.
Radfahrende müssen ein-und aussteigenden Fahrgästen an Bushaltestellen den gefahrlosen Zu- und Abgang ermöglichen – also anhalten und bis zur Abfahrt des Busses mit der Weiterfahrt warten.
Eine besondere Bitte an alle Radfahrenden: Zur besseren Wahrnehmung immer mit Licht, Helm auf und beiden Händen am Lenkrad fahren!
EScooternutzende wissen…
die Strassenverkehrsordnung gilt auch für EScooter
Leih- und Mietgeräte werden nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt, wo sie niemanden behindern.
Alkohol auf dem Scooter ist ebenso verboten wie beim Autofahren.
Als Nutzer*in des ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) weiß ich…
Die Nutzung des ÖPNV bietet für alle eine sinnvolle und zukunftsorientierte Alternative zum eigenen Kraftfahrzeug.
- Vom vorderen Einstieg so weit wie möglich bitte nach hinten durchgehen.
- Besonders kritisch und verletzungsgefährdend sind die Haltepunkte des ÖPNV zu sehen.
Wenn keine Haltebuchten vorhanden sind, schalten die Busfahrer beim Anhalten oft ihr Warnblinklicht an. Dann ist ein Überholen des stehenden Busses verboten. - Der ÖPNV verbessert im Grundsatz von Jahr zu Jahr sein Angebot.
Bessere Busausstattung, Einstiegs- und Ausstiegsabsenkung, bessere verbale und digitale Streckenhinweise bleiben aber Daueraufgabe. - Wenn der ÖPNV auch und vermehrt hoffentlich künftig noch besser nachgefragt werden soll, müssen der Zugang barrierefrei, die Haltepunkte ausreichend vorhanden und gut erreichbar sein, die Taktung bedarfsgerecht und das Tarifsystem nachvollziehbar sein und bleiben.
Und auch das ist wichtig und trägt zur Verkehrssicherheit bei:
Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel ist ein interaktiver Senioren-Stadtplan zu finden, der die Suche nach verschiedenen Einrichtungen ermöglicht:
Beim Klick auf das Stadtplanbild oder den Link öffnet sich der Stadtplan mit einer Menge Selektionsmöglichkeiten und Suchfunktionen auf der linken Seite. Ganz besonders für Senioren interessant ist die Suchfunktion und die Rubrik für Senioren, Behinderte und Sicherheit.
Wochenmärkte in Kiel
- Blücherplatz, Montag + Donnerstag, 8:00 – 13:00 Uhr
- Exerzierplatz, Mittwoch + Samstag, 8:00 – 13:00 Uhr
- Vinetaplatz (Gaarden), Dienstag + Samstag, 8:00 – 13:00 Uhr
- Andreas-Hofer-Platz (Elmschenhagen), Dienstag + Samstag, 8:00 – 13:00 Uhr
- Ende Bergenring (Mettenhof), Freitag, 8:00 – 13:00 Uhr
- Holtenauer Str./Elendsredder (Wik), Dienstag + Freitag, 8:00 – 18:00 Uhr
- Leuchtturmplatz (Friedrichsort), Mittwoch + Samstag, 8:00 – 13:00 Uhr
- Helmut-Hänsler-Platz (Dietrichsdorf), Samstag, 8:00 – 13:00 Uhr
- Am Eckenerplatz (Holtenau), Freitag, 13:00 – 17:00 Uhr
- Langenfelde (Schilksee), Freitag, 14:00 – 18:00 Uhr
- Rungholtplatz (Suchsdorf), Donnerstag, 14:00 – 18:00 Uhr
- Die genauen Standorte mit Link zum Stadtplan findet man hier: https://www.kiel.de/de/kultur_freizeit/maerkte/wochenmarkt.php
Anfragen an Frau Hamann, Tel. 901-2175, E-Mail:
Freie Parkplätze suchen unter:
https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/auto/parken_innenstadt.php