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Tipps - nicht nur für Senioren

 

Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel ist ein interaktiver Senioren-Stadtplan zu finden, 
der die Suche nach verschiedenen Einrichtungen ermöglicht.


Richtig rollern

Wer mit dem E-Scooter geltende Regeln missachtet, geht nicht nur finanziell Risiken ein

Berlin. Vorgeschrieben ist es nicht, aber für die eigene Sicherheit sinnvoll: Bei Fahrten mit dem E-Scooter rät der Auto Club Europa (ACE) dringend dazu, einen Helm zu tragen. In anderen Bereichen müssen sich Fahrerinnen und Fahrer elektrischer Tretroller verpflichtend an klare Regeln halten, sonst kann es teuer werden, wenn sie erwischt werden.

▶ Gehweg oder Straße – wo darf man fahren?

Wer mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro rechnen. E-Scooter müssen grundsätzlich auf Fahrradwegen fahren – das gilt sogar dann, wenn es für Fahrräder selbst keine Benutzungspflicht gibt. Ist eine Durchfahrt mit dem Fahrrad verboten, gilt dies auch für elektrische Tretroller. Sie dürfen Fahrradstraßen und -zonen sowie Radschnellwege nutzen und bei Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung fahren, wenn dies für den Radverkehr erlaubt ist. Gibt es keine dieser Möglichkeiten, dürfen E-Scooter auf der Straße fahren.

▶ Also alles wie beim Fahrradfahren?

Was für das Fahren mit dem Fahrrad gilt, lässt sich nicht eins zu eins auf E-Roller übertragen. Fahrradampeln sind zwar für E-Scooter verbindlich. Der grüne Rechtsabbiegerpfeil für den Radverkehr hingegen hat für Rollerfahrer keine Geltung. Wer ihn mit dem E-Scooter nutzt, begeht einen Rotlichtverstoß. Mögliche Folgen: mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bis zu 180 Euro Bußgeld kann es kosten, wenn es dabei eine Sachbeschädigung gibt. Achtung: Es ist etwas verwirrend, aber das Zusatzschild „Radverkehr frei“ gilt nicht für elektrische Tretroller. Oft taucht das Schild in Kombination mit dem blauen Fußwegschild auf. Fahrräder dürfen dort mit Schrittgeschwindigkeit fahren, E-Scooter aber nicht.

▶ Welche Grenzen gelten bei Alkohol und Drogen?

Bei vielen Regeln müssen sich Fahrerinnen und Fahrer auf E-Scootern am Fahrradfahren orientieren – doch bei Alkohol und Drogen zählen die Maßstäbe wie für Autofahrende. Es gilt also eine Nullpromillegrenze für Führerscheinneulinge. Bei über 21-Jährigen oder nach der Probezeit droht eine strafrechtliche Verfolgung ab 0,3 Promille Alkohol oder einem Nanogramm pro Milliliter Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum. Der ACE rät jedoch allen aktiven Verkehrsteilnehmenden, auf den Konsum von Alkohol oder Cannabis zu verzichten.

▶ Hände an den Lenker – sonst droht was?

Wer während der Fahrt mit dem elektrischen Tretroller telefoniert und dafür die Hände nutzt, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Nutzung von Mobiltelefonen beim Fahren wird streng geahndet. Fahren zwei Personen auf einem E-Scooter, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die 10 Euro Bußgeld kosten kann. Achtung: Hält der Mitfahrer den Lenker von hinten fest, gilt er laut ACE ebenfalls als Führender des Fahrzeugs. Wer zudem betrunken ist, dem kann der Führerschein entzogen werden.

▶ Welche Kennzeichnung ist Pflicht?

Wer einen E-Scooter besitzt, darf ihn nur mit gültigem Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr nutzen. Seit März dieses Jahres muss es blau sein und am unteren Rand die Jahreszahl 2024 tragen. Übrigens: Das Fahren mit einem E-Scooter ist erst ab 14 Jahren erlaubt. Viele Verleiher von elektrischen Tretrollern verlangen ein Mindestalter von 18 Jahren.
 

Quellenangabe: Kieler Nachrichten vom 18.04.2024, Seite 7


Radeln ohne Alter

Jörg Nielsen stellt nach einer kurzen Vorstellungsrunde den Verein „Radeln ohne Alter e.V.“ vor. 

Diese Bewegung gibt es inzwischen weltweit. Deutschland hat 140 Ortsgruppen und ist in Kiel seit 2019 aktiv.
Die 4 eigenen Rikschas des Vereins und die eine für Rollstuhlfahrer geeigneten Rikscha werden elektrisch betrieben. Standort ist die Adolfstrasse, weitere Standorte sind in Schwentinental und Kronshagen in Vorbereitung.

Die Fahrer (Piloten) werden vorher trainiert und haben ein durchschnittliches Alter von 50 - 55 Jahren. Im Jahr 2023 wurden 600 Fahrgäste, die nicht mehr selbst in die Pedale treten können, spazieren gefahren (keine Taxifahrten) 

 

Es können sich alle Senioren melden - ganz gleich ob behindert oder nur etwas langsamer als früher.  

Der Verein besteht aus ca. 80 Mitgliedern (Piloten und Verwaltung) mit einem Mitgliedsbeitrag von 12 €. Die übrigen Gelder werden durch Spenden eingeworben.

 

Die ehrenamtlichen Rikscha-Pilot*innen machen gern einen Ausflug zu einem Stück Kuchen ins Grüne oder ein Fischbrötchen an die Förde.

Tel. 0431 - 6080 1543 - Email:
Spende gerne an: Radeln ohne Alter Kiel e.V. - IBAN DE79 2105 0170 1003 8286 52